Ein Energieausweis ist bei der Vermarktung – also sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf einer Immobilie – gesetzlich vorgeschrieben und für viele Interessenten ein wichtiges Entscheidungskriterium. Er schafft Transparenz, bietet Orientierung zu den zu erwartenden Energiekosten und stellt sicher, dass Ihre Vermarktung rechtssicher erfolgt.
Sobald eine Immobilie neu vermietet oder verkauft wird, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Spätestens bei der Besichtigung ist dieser vorzulegen; wesentliche Kennwerte sind bereits im Exposé oder in der Immobilienanzeige anzugeben. Ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis kann zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen.
Der Energieausweis ist jedoch weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ermöglicht Kauf- oder Mietinteressenten eine realistische Einschätzung der energetischen Qualität der Immobilie und der künftig zu erwartenden Nebenkosten. Gerade bei steigenden Energiepreisen schafft Transparenz Vertrauen und kann die Vermarktungschancen positiv beeinflussen.
Die zwei Arten des Energieausweises
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Grundlage sind die dokumentierten Heiz- und Warmwasserkosten der Nutzer. Diese Variante ist in der Regel kostengünstiger und vergleichsweise einfach zu erstellen, setzt jedoch aussagekräftige Verbrauchsdaten voraus. Das individuelle Heizverhalten kann die Werte beeinflussen.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf der Immobilie unabhängig vom Nutzerverhalten. Maßgeblich sind bauliche Merkmale wie Baujahr, Dämmstandard, Fensterqualität, Heizungsanlage und Gebäudetechnik. Diese Form bietet eine objektivere Bewertung der energetischen Qualität und ist bei bestimmten Gebäudearten gesetzlich vorgeschrieben. Sie liefert eine fundierte Grundlage für langfristige Investitions- und Modernisierungsentscheidungen.
Erstellung durch qualifizierte Fachleute
Ein Energieausweis darf ausschließlich von entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Um eine rechtssichere und korrekte Ausstellung zu gewährleisten, arbeiten wir mit erfahrenen und geprüften Partnern zusammen, die sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So stellen wir sicher, dass Ihr Energieausweis formal korrekt, anerkannt und rechtlich einwandfrei ist.
Erstellung durch qualifizierte Fachleute
Ein Energieausweis darf ausschließlich von entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Um eine rechtssichere und korrekte Ausstellung zu gewährleisten, arbeiten wir mit erfahrenen und geprüften Partnern zusammen, die sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So stellen wir sicher, dass Ihr Energieausweis formal korrekt, anerkannt und rechtlich einwandfrei ist.
Wir unterstützen Sie bei der Organisation des passenden Energieausweises für Ihre Immobilie und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Sie sparen Zeit, vermeiden Fehlerquellen und können sich darauf verlassen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich und kümmern uns zuverlässig um die Details.